ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER FIRMA LICHTKONZEPT HOFER

UNTERNEHMER

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Firma Lichtkonzept Hofer.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Angebote, Verträge und Leistungen, die mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens geschlossen werden.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen zwischen Lichtkonzept Hofer und dem Auftraggeber, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert einbezogen werden.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn ihnen von Lichtkonzept Hofer nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausgeführt wurden.
  5. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich in den Vertrag aufzunehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

  1. Lichtkonzept Hofer erteilt dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Für den Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich dieses schriftliche Angebot ausschlaggebend. An das schriftliche Angebot hält sich Lichtkonzept Hofer 6 Wochen nach Erstellung gebunden.
  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber zustande.
  3. Lichtkonzept Hofer erteilt nach dem Eingang der Annahme des Angebotes eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.
  4. Lichtkonzept Hofer behält sich das Recht vor, das zugrundeliegende Warenangebot einzuschränken bzw. zu ändern, soweit dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der im schriftlichen Angebot genannte Betrag ist bindend. Der Betrag versteht sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Für den Auftraggeber besteht eine Vorleistungspflicht.
  3. Den Vertrag übersteigende zusätzlich in Auftrag gegebene Arbeiten werden von Lichtkonzept Hofer auf Stundenbasis abgerechnet.
  4. Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung beim Auftraggeber an Lichtkonzept Hofer zu zahlen. Fristgerecht ist die Zahlung nur, wenn sie innerhalb der genannten Frist auf einem Konto von Lichtkonzept Hofer eingeht.
  5. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist Lichtkonzept Hofer berechtigt, ausstehende Leistungen jeglicher Art, auch aus anderen Verträgen der Geschäftsbeziehung, bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Leistet der Auftraggeber die Zahlung nicht fristgerecht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden bleibt unberührt.
  7. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Lichtkonzept Hofer nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Lichtkonzept Hofer anerkannt sind.
  8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem betreffenden Vertrag beruht.

§ 4 Ausführung und Mitwirkungspflichten

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich:

    – (a) Lichtkonzept Hofer einen fachkundigen Ansprechpartner zu benennen, der während der Dauer des Vertrages für den Auftraggeber verbindliche Entscheidungen treffen kann,
    – (b) Lichtkonzept Hofer alle erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen und Baupläne in aktueller Fassung zur Verfügung zu stellen,
    – (c) Bauliche Veränderungen jeglicher Art am Grundriss des Planungsobjektes Lichtkonzept Hofer unverzüglich mitzuteilen,
    – (d) Lichtkonzept Hofer unverzüglich zu unterrichten, soweit bei beim Auftraggeber Pfändungen in vorbehaltsbelastete Ware vorgenommen werden.

  2.  Lichtkonzept Hofer erstellt das Lichtkonzept anhand der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Sollte es nach Beginn der Arbeiten an dem Lichtkonzept zu Änderungen an den Grundrissen oder Planungen durch den Auftraggeber kommen, so wird die Einarbeitung dieser Änderungen von Lichtkonzept Hofer gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Im Leistungsumfang der Lichtkonzepterstellung ist ein Ortstermin beim Auftraggeber mit einer Dauer von zwei Stunden inbegriffen. Zusätzliche oder längere Ortstermine werden von Lichtkonzept Hofer gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Bei der Bestellung von Waren auf Grundlage des von Lichtkonzept Hofer erstellten Lichtkonzeptes ist eine Lieferung an den Auftraggeber im Preis inbegriffen. Sollte es auf Wunsch des Auftraggebers zu Teillieferungen kommen, so wird Lichtkonzept Hofer diese Lieferungen gesondert in Rechnung stellen.
  5. Teillieferungen durch Lichtkonzept Hofer sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§ 5 Rücktritt

  1. Lichtkonzept Hofer ist berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, soweit die vom Auftraggeber zu erbringenden Zahlungen nicht rechtzeitig vorgenommen wurden.
  2. Macht Lichtkonzept Hofer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat der Auftraggeber keinen Entschädigungsanspruch gegenüber Lichtkonzept Hofer.

§ 6 Haftung des Auftraggebers

  1. Tritt der Auftraggeber aus einem von Lichtkonzept Hofer nicht zu vertretenden Grund von dem Vertrag zurück oder löst er sich in anderer Weise von dem Vertrag, ist Lichtkonzept Hofer dazu berechtigt, ohne Nachweis des Schadens einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettobetrages zu verlangen. Der Auftraggeber kann den Nachweis erbringen, dass Lichtkonzept Hofer ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist Lichtkonzept Hofer berechtigt, Maßnahmen zur Beseitigung der Pflichtverletzung durchzuführen. Die Lichtkonzept Hofer dadurch entstehenden Mehraufwendungen hat der Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettobetrages zu ersetzen. Der Auftraggeber kann den Nachweis erbringen, dass Lichtkonzept Hofer ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung von Lichtkonzept Hofer und Verjährung

  1. Sollte der Vertrag aus Gründen, die Lichtkonzept Hofer nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, so besteht für den Auftraggeber lediglich ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits geleisteten Betrages.
  2. Soweit Lieferzeiten in dem Angebot angegeben sind, so sind diese nicht als Angebot zum Abschluss eines Fixgeschäftes zu verstehen. Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, soweit Lichtkonzept Hofer selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird und Lichtkonzept Hofer die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei beeinträchtigenden Streikmaßnahmen, höherer Gewalt oder weiteren von Lichtkonzept Hofer nicht zu vertretenden Umständen.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur an den Auftraggeber über.
  4. Lichtkonzept Hofer haftet nicht für Schäden, die auf einer falschen Auswahl einzelner Bestandteile, dem unsachgemäßen Anschluss oder auf einem nicht fachgerechten Einbau beruhen.
  5. Lichtkonzept Hofer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten betroffen sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichem Umfang zugunsten gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  7. Die vorgenannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  8. Alle Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in zwölf Monaten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum von Lichtkonzept Hofer.
  2. Die Ware darf vom Auftraggeber nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs veräußert werden. Lichtkonzept Hofer behält sich das Recht vor, vorstehende Zustimmung zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu widerrufen. Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren unter Eigentumsvorbehalt sind Lichtkonzept Hofer zur Sicherung des Anspruches abzutreten.

§ 9 Datenschutz

  1. Lichtkonzept Hofer verarbeitet und speichert die den jeweiligen Vertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange Lichtkonzept Hofer zu der Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
  2. Lichtkonzept Hofer wird personenbezogene Daten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Auftraggebers an Dritte weiterleiten, es sei denn, Lichtkonzept Hofer ist zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet.
  3. Jegliche Nutzung der Daten durch Lichtkonzept Hofer erfolgt streng unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.

§ 10 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht

Lichtkonzept Hofer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach dem sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und Dritten, auch nach Ende des Vertrages, nicht zugänglich zu machen.


§ 11 Nutzungsrechte

Lichtkonzept Hofer behält sich an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Alle Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Lichtkonzept Hofer Dritten zugänglich gemacht werden und sind, soweit der Auftrag an Lichtkonzept Hofer nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Lichtkonzept Hofer.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.