– (a) Lichtkonzept Hofer einen fachkundigen Ansprechpartner zu benennen, der während der Dauer des Vertrages für den Auftraggeber verbindliche Entscheidungen treffen kann,
– (b) Lichtkonzept Hofer alle erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen und Baupläne in aktueller Fassung zur Verfügung zu stellen,
– (c) Bauliche Veränderungen jeglicher Art am Grundriss des Planungsobjektes Lichtkonzept Hofer unverzüglich mitzuteilen,
– (d) Lichtkonzept Hofer unverzüglich zu unterrichten, soweit bei beim Auftraggeber Pfändungen in vorbehaltsbelastete Ware vorgenommen werden.
Lichtkonzept Hofer und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach dem sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und Dritten, auch nach Ende des Vertrages, nicht zugänglich zu machen.
Lichtkonzept Hofer behält sich an allen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Alle Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Lichtkonzept Hofer Dritten zugänglich gemacht werden und sind, soweit der Auftrag an Lichtkonzept Hofer nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.